10.06.2023
Information über die VOLKSBEFRAGUNG
"Rettet die Rossatzer Pfarrhofmauer"
In der Marktgemeinde Rossatz-Arnsdorf findet erstmals eine Volksbefragung statt. Wir wollen Sie mit diesem Schreiben darüber informieren.
Bei der Gemeinde wurde ein Initiativantrag eingebracht, welcher die erforderliche Anzahl an gültigen Unterstützungsunterschriften aufwies. Daraufhin hat der Gemeinderat die damit geforderte Volksbefragung angeordnet. Gegenstand dieser Volksbefragung ist die mögliche Versetzung der Rossatzer Pfarrhofmauer auf einer Länge von etwa 10 m um 1,25 m Richtung Pfarrhofgarten. Zweck dieser Maßnahme soll die Verbreiterung der Landesstraße B33 sein, sodass in diesem Bereich auch zwei größere Fahrzeuge (LKW oder Busse) aneinander vorbeifahren können. Darüber hinaus wird Fußgängern die Überquerung der B33 erleichtert und sicherer gestaltet. Einen Plan finden Sie am Ende dieser Information.
Die Volksbefragung darüber findet
am Sonntag, den 25. Juni 2023
in der Zeit von 9:00 – 12:00 Uhr
im Rathaussaal Rossatz am Gemeindeamt statt.
Die Fragestellung lautet:
"Soll die Rossatzer Pfarrhofmauer zurückversetzt und damit eine Verbreiterung der Bundesstraße im Ortsbereich durchgeführt werden?"
Abgestimmt werden kann mit "JA" oder "NEIN".
An der Befragung teilnehmen dürfen alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche am 2. Mai 2023 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren und bis 25. Juni 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Weitere Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Angehörigkeit eines EU-Staates.
Das Stimmrecht ist persönlich auszuüben. Wenn Sie am 25. Juni 2023 in der Befragungszeit ortsabwesend oder durch eine Krankheit nicht in der Lage sind, persönlich zu erscheinen, dann besteht die Möglichkeit schriftlich, persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person, eine Abstimmungskarte zu beantragen, die eigenhändig oder von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden kann oder per Post an Sie übersandt wird. Falls Sie die Abstimmungskarte per Post zurücksenden, muss diese bis spätestens 25.6.2023 um 6:30 Uhr einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in den Postkasten der Gemeinde eingeworfen werden. Später einlangende Abstimmungskarten werden nicht in die Auswertung mit einbezogen.
Das Ergebnis der Befragung ist bindend und wird umgesetzt.
Sollten Sie Fragen dazu haben oder noch Unklarheiten bestehen, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Bediensteten am Gemeindeamt Rossatz (Tel.: 02714/6217, E-Mail: gemeinde@rossatz-arnsdorf.gv.at).
Rossatz, am 31.05.2023
Der Bürgermeister
Josef Wildam BA