Marktgemeinde Rossatz-Arnsdorf | Rossatz 29, 3602 Rossatz | Tel: +43 2714 6217 | gemeinde@rossatz-arnsdorf.gv.at
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Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
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