Namensänderung: Jagdkarte

Jede Namensänderung muss der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter (→ Stadt Wien)), bei der die Jagdkarte gelöst wurde, gemeldet werden.

Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer und des neuen Namens (eventuell Kopie der Heiratsurkunde).

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Marktgemeinde Rossatz-Arnsdorf | Rossatz 29, 3602 Rossatz-Arnsdorf | Tel: +43 (0)2714 6217 | Fax: +43 (0)2714 6217-40 | gemeinde@rossatz-arnsdorf.gv.at