Marktgemeinde Rossatz-Arnsdorf | Rossatz 29, 3602 Rossatz | Tel: +43 2714 6217 | gemeinde@rossatz-arnsdorf.gv.at
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Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.
Seit 1. Juli 2001 (Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001) besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.
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