Wohnbauförderung

Für Bauwerber, die Ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Rossatz-Arnsdorf haben und diesen in den nächsten 10 Jahren auch beibehalten wollen, kann die Aufschließungsabgabe um 20 % verringert werden (€ 360,00 statt 450,00). 
Ein Ansuchen ist nach Erhalt des Abgabenbescheides am Gemeindeamt einzubringen.

Wenn der Hauptwohnsitz in den folgenden zehn Jahren in eine andere Gemeinde verlegt wird, muss der Förderungsbetrag zurückgezahlt werden.