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Allgemeine Gemeinderatswahl 2015
In welchen Gemeinden wird gewählt?
Die Allgemeine Gemeinderatswahl am 25. Jänner 2015 findet in 570 NÖ Gemeinden statt. Der Wahltermin der Statutarstadt Wiener Neustadt wurde vom Stadtsenat der Stadt Wiener Neustadt ebenfalls für den 25. Jänner 2015 festgelegt.
Nicht gewählt wird in den Statutarstädten Krems/Donau, St. Pölten und Waidhofen/Ybbs.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz hat.
Wer kann gewählt werden?
Die zur Wahl zugelassenen Wahlparteien und Wahlwerber werden an der Amtstafel der jeweiligen Gemeinde kundgemacht.
Wie, wann und wo kann die Stimme abgegeben werden?
Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag im zuständigen Wahlsprengel während der Wahlzeit möglich.
Wahlsprengel, Wahllokale und Wahlzeiten legt die jeweilige Gemeindewahlbehörde fest und werden an der Amtstafel der Gemeinde kundgemacht.
Wählen mit Wahlkarte:
Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag nicht in ihrer Gemeinde oder ihrem Wahlsprengel anwesend sein werden, können beim zuständigen Gemeindeamt formlos die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen.
Die Inhaber einer Wahlkarte können ihre Stimme
- persönlich in jedem Sprengel der ausstellenden Gemeinde oder
- persönlich bei einer besonderen Wahlbehörde (für bettlägerige Personen usw.) oder
- im Wege der Briefwahl für Wähler, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit verhindert sind
abgeben.
Wie erhält man eine Wahlkarte?
Die Wahlkarte kann bis Mittwoch, 21. Jänner 2015 schriftlich (Brief, Mail oder Fax; Pass- oder Führerscheinnummer zur Bestätigung der Identität) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Die Wahlunterlagen werden dann per Post an die angegebene Adresse zugesandt.
Bis Freitag, 23. Jänner 2015, 12 Uhr, kann die Wahlkarte mündlich, bzw. schriftlich wenn eine persönliche Übergabe (Abholung) der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden.
Zur Ausübung des Stimmrechtes mit Wahlkarte erhalten die Wählerinnen und Wähler eine Wahlkarte, ein Wahlkuvert, einen amtlichen Stimmzettel, sowie ein voradressiertes Überkuvert.
Gültige Stimmabgabe im Wege der Briefwahl:
Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das Wahlkuvert eingelegt, das Wahlkuvert wird in die Wahlkarte (Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung ist unbedingt erforderlich!) eingelegt und verklebt. Die verschlossene Wahlkarte im Überkuvert kann persönlich, per Post oder durch Boten an die Gemeindewahlbehörde übermittelt werden.
Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag entweder bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeinde oder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen.
Für Wahlvorschläge bitte auf PDF-klicken !! Wahlvorschläge GRW 2015
29.12.2014
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