Marktgemeinde Rossatz-Arnsdorf | Rossatz 29, 3602 Rossatz | Tel: +43 2714 6217 | gemeinde@rossatz-arnsdorf.gv.at
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gültig ab 01.10.2011
Die Berechnung gestaltet sich folgendermaßen: Fläche des Grundstückes im Bauland, daraus die Quadratwurzel, mal der gültigen Gebühr. Beispiel: 900 m² Grundstücksfläche, daraus die Wurzel = 30 x € 450,00 = € 13.500,00 Aufschließungsabgabe.
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